MOEgrafie Lizenzbestimmungen
Gültig ab 01.04.2020
Lizenzbestimmungen
Mit dem Kauf erhält der Käufer ausschließlich die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.
Das einfache Nutzungsrecht „web“
- Verwendungszweck: Verwendung in Präsentationen oder auf Webseiten, inklusive Weitergabe innerhalb dieser Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form. Die Nutzung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (Broschüren, Plakate etc.) ist ausgeschlossen. Innerhalb des gleichen Verwendungszweckes ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Zwecke (z.B. mehrere Projekte oder mehrere individuelle Kundenaufträge) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Bild mehrmals erworben werden.
- Abänderung: Das Bild kann durch den Käufer für seinen Verwendungszweck abgeändert werden. Nicht gestattet sind Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden.
- Weiterverkauf: Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes und nach individueller Absprache und Sonderkonditionen (in Schriftform).
- Nicht-Exklusivität: Der Käufer erwirbt mit dem einfachen Nutzungsrecht „web“ keine ausschließlichen Rechte .
Das einfache Nutzungsrecht
- Verwendungszweck: Die Verwendung ist für alle Medienformate zulässig (z.B. Web, Präsentationen, Drucksachen, Zeitschriften,). Innerhalb des gleichen Verwendungszweckes ist die mehrmalige Verwendung gestattet. Die Verwendung für unterschiedliche Zwecke (z.B. mehrere Projekte oder mehrere individuelle Kundenaufträge) ist nicht gestattet. In diesem Fall muss das Bild mehrmals erworben werden.
- Abänderung: Das Bild kann durch den Käufer für seinen Verwendungszweck abgeändert werden. Nicht gestattet sind Abänderungen, die die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden.
- Weiterverkauf: Der Weiterverkauf oder die Weitergabe eines Bildes ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes und nach individueller Absprache und Sonderkonditionen (in Schriftform).
- Nicht-Exklusivität: Der Käufer erwirbt mit dem einfachen Nutzungsrecht keine ausschließlichen Rechte.
Das exklusive Nutzungsrecht
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt exklusiv. Der Käufer erwirbt das uneingeschränkte Nutzungsrecht für sich oder nach seiner Maßgabe für Dritte. Allfällige Nutzungsrechte, die zu früherem Zeitpunkt veräußert wurden, bleiben bestehen. MOEgrafie verpflichtet sich, an weitere Interessenten keine Nutzungsrechte zu vergeben.
Nutzungseinschränkungen für alle oben genannten Nutzungsrechte
Die von MOEgrafie erworbenen Bilder dürfen nicht eingesetzt werden
- in erniedrigender und rufschädigender Art für den Fotografen,
- in pornographischem Zusammenhang,
- zum Zwecke von unerlaubten Handlungen, sowie
- in erniedrigender und entwürdigender Art und Weise für die abgebildeten Person(en)
wenn angenommen werden muss, dass die abgebildete Person nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden sein könnte. In diesem Fall ist von dieser Person eine ausdrückliche Bewilligung einzuholen.
Zeitliche Beschränkung des Verwendungszeitpunktes vom einfachen Nutzungsrecht
Der Verwendungszeitpunkt des Bildes muss innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum liegen. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre ab Kaufdatum. Danach muss es neu erworben werden.
Als Verwendungszeitpunkt gilt die Fertigstellung des Layouts. Nachstehend einige Beispiele; bei anderen Publikations-Medien ist diese Regel sinngemäß analog anzuwenden:
- Inserat: Zeitpunkt der definitiven grafischen Gestaltung. Nach 24 Monaten darf nur die identische Vorlage weiter verwendet werden. Wird eine neue Vorlage erstellt oder die alte geändert, muss das Bild erneut erworben werden.
- Broschüre: Zeitpunkt der definitiven grafischen Gestaltung. Nach 24 Monaten darf eine identische Neuauflage gedruckt werden. Erfolgt aber eine Änderung des Inhalts der Broschüre, muss das Bild erneut erworben werden.
- Presse: Zeitpunkt der Veröffentlichung. Nach 24 Monaten darf das Bild nicht mehr veröffentlicht werden; es ist der erneute Kauf nötig.
- Internetseite: Zeitpunkt der Fertigstellung der Website. Nach 24 Monaten darf das Bild nur dann weiter verwendet werden, wenn der Webauftritt unverändert bleibt. Sobald ein Redesign des Webauftritts erfolgt, muss das Bild erneut erworben werden.
Präsentation: Zeitpunkt der Fertigstellung der Präsentation. Sobald die Präsentation nach Ablauf von 24 Monaten wesentlich geändert wird, muss das Bild erneut erworben werden.
MOEgrafie ist befugt, im Einzelfall die zeitliche Beschränkung für den Käufer genauer zu definieren oder diese aufzuheben. Solche Absprachen bedürfen der Schriftform.
Zeitliche Beschränkung des Verwendungszeitpunktes vom einfachen Nutzungsrecht „web“
Der Verwendungszeitpunkt des Bildes muss innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum liegen. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre ab Kaufdatum. Danach muss es neu erworben werden.
Als Verwendungszeitpunkt gilt die Fertigstellung des Layouts. Nachstehend einige Beispiele; bei anderen Publikations-Medien ist diese Regel sinngemäß analog anzuwenden:
- Inserat: Zeitpunkt der definitiven grafischen Gestaltung. Nach 12 Monaten darf nur die identische Vorlage weiter verwendet werden. Wird eine neue Vorlage erstellt oder die alte geändert, muss das Bild erneut erworben werden.
- Broschüre: Zeitpunkt der definitiven grafischen Gestaltung. Nach 12 Monaten darf eine identische Neuauflage gedruckt werden. Erfolgt aber eine Änderung des Inhalts der Broschüre, muss das Bild erneut erworben werden.
- Presse: Zeitpunkt der Veröffentlichung. Nach 12 Monaten darf das Bild nicht mehr veröffentlicht werden; es ist der erneute Kauf nötig.
Präsentation: Zeitpunkt der Fertigstellung der Präsentation. Sobald die Präsentation nach Ablauf von 12 Monaten wesentlich geändert wird, muss das Bild erneut erworben werden.
MOEgrafie ist befugt, im Einzelfall die zeitliche Beschränkung für den Käufer genauer zu definieren oder diese aufzuheben. Solche Absprachen bedürfen der Schriftform.
Unrechtmäßige Nutzung der Bilder
Der Käufer hat auf Verlangen von MOEgrafie die rechtmäßige Nutzung von erworbenen Bildern zu belegen (z.B. Belegexemplare, Screenshots). Bei jeglicher unberechtigter Verwendung oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Konventionalstrafe von 2400 Euro an MOEgrafie zu bezahlen. Vorbehalten sind Schadenersatzansprüche und rechtliche Schritte.
Urhebervermerk
Die Nennung des Urhebers bei der Verwendung der Bilder ausdrücklich gefordert. Sofern der Name des Fotografen nicht bekannt ist, kann "©MOEgrafie.de" verwendet werden. Für das exklusive Nutzungsrecht ist die Nennung des Urhebers obligatorisch und nicht verpflichtend.